OrangeBike Elektrofahrzeuge

ebike Förderung Karlsruhe

Neben der BW Förderung (L-Bank) für gewerbliche Lastenräder:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-lastenraeder/Förderprogramm

sowie der Förderung durch die Stadtwerke Karlsruhe bis zu 100 € pro Rad:

https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/de/pk/fp-e-lastenrad.php

bietet auch die Stadt Karlsruhe nun wieder eine tolle Förderung  für Family/Transport Elektro Lastenräder an:

Details zu den Förderrichtlinien finden Sie hier: https://www.karlsruhe.de/b3/mobilitaet/radverkehr/fahrradstadt/foerderprogramm_lastenrad.de

 

Suchen Sie sich Ihr Lastenrad aus – besuchen Sie uns und testen Sie die verschiedenen Modelle auf unserem Indoor Parcours   – Sie benötigen zur Beantragung ein Angebot – senden Sie uns eine Mail zur schnellen Bearbeitung: info@orangebike.de

alte Webseite: https://www.orangebike24.de/elastenraeder.htm?SessionId=&a=catalog&p=377

neue Webseite (hier sind noch nicht alle unsere Lastenräder eingepflegt): https://www.orangebike.de/lasten-pedelecs

 

Das Online Formular zur Beantragung des Zuschusses wird am 23.10.2021 um 00:00 Uhr freigeschalten:

Förderantrag ausfüllen, das Lastenrad-Angebot hochladen, ggbfs noch den Karlsruher (Kinder)Pass und Daumen drücken!!

Für wen ist die Förderung: Familien und Neubürger.

Was wird gefördert: ein neues zwei- oder dreirädriges Lastenrad mit oder ohne Elektroantrieb, zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 160 kg, Sitze mit Gurtsystem, – oder mindestens 100 Liter Transportvolumen.

 

Alle  Angaben natürlich ohne Gewähr.

 

Inhalt der Förderrichtlinie:

 

Stadt Karlsruhe

Stadtplanungsamt

Stand: September 2021

1 Zielsetzung der Förderung

Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Stadt

verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf

Lastenräder verlagert werden. Bestehende Bundes- und Landesförderprogramme betreffen nur gewerblich genutzte

Lastenräder. Mit einem eigenen Förderprogramm möchte die Stadt Karlsruhe diese Lücke schließen und den Kauf privat

genutzter Lastenräder für Karlsruher Familien und Neubürger*innen finanziell unterstützen. Die geförderten Lastenräder

sollen durch ihre optisch auffallende Form alternative Transportmöglichkeiten sichtbar machen. Dadurch werden folgende

Ziele verfolgt:

 Anzahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern

 Emissionen und Lärm vermeiden

 mehr Menschen zum Rad fahren animieren

 Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag sichtbar machen

 den Kfz-Bestand im Stadtgebiet reduzieren

2 Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf eines fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen in Serie hergestellten Fahrrads mit oder ohne

elektrische Tretunterstützung, das speziell als Lastenrad für den Transport von Kindern und/oder Lasten konzipiert und

angeboten wird und sich auch optisch vom klassischen Fahrrad unterscheidet. Weitere Bedingungen:

 StVZO-konforme Ausstattung

 zulässiges maximales Gesamtgewicht von mindestens 160 kg

 bei zweirädrigen Modellen: verlängerter Radstand von mindestens 130 cm (Ausnahme bei besonders kompakten

sogenannten „Longtails“ möglich)

 bei Karlsruher Familien: Sitze mit Gurtsystem (mindestens 3-Punkt) für mindestens ein Kind (nicht nur klassischer

Kindersitz an Oberrohr oder Sattelstange) oder eine Ausstattung für sicheren Babytransport

 bei Karlsruher Neubürger*innen: Aufnahmemöglichkeit für mindestens 100 Liter Transportvolumen

 „Longtails“: nur mit individuell zu vereinbarender Zusatzausstattung (z.B. Kindersitz, Taschen)

 eine maximale elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung (Pedelec25)

Nicht gefördert werden gebrauchte Lastenräder, Prototypen oder Einzelanfertigungen.

3 Wer wird gefördert?

Gefördert werden zwei Zielgruppen, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltagsleben ändern möchten und Wege suchen,

ohne Kfz auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Karlsruhe

angemeldet sein. Gefördert werden:

1) Karlsruher Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind

bis einschließlich 6 Jahren (vor Vollendung des siebten Lebensjahres) im eigenen Haushalt.

2) Neubürgerinnen und Neubürger, die im Jahr 2021 von einer anderen Stadt oder Gemeinde in die Stadt Karlsruhe

gezogen sind. (Die Ummeldung eines vor 2021 gemeldeten Zweitwohnsitzes in Karlsruhe in einen Erstwohnsitz

fällt nicht in die Kategorie „Neubürger*innen“ und wird somit nicht gefördert.)

Förderrichtlinie

„Lastenräder für Karlsruher Familien und

Neubürger*innen“

2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Förderrichtlinie „Lastenräder für Karlsruher Familien und Neubürger*innen“

4 Wie hoch ist die Förderung?

 Der Kauf eines Lastenrades ohne E-Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 600 Euro

gefördert.

 Beim Kauf eines E-Lastenrades beträgt der Zuschuss maximal 1.000 Euro.

 Familien und Neubürger*innen erhalten gegen Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes jeweils eine um 400 Euro

erhöhte Förderung.

 Gefördert wird das Grundmodell des Lastenrades. Bei einem sehr günstigen Modell kann sich in Kombination mit dem

Karlsruher Pass die Förderhöhe somit reduzieren.

5 Sonstige Zuschussbestimmungen

 Leasing ist nicht möglich.

 Die bereits geförderten Familien (Förderprogramm 2019/2020) können nicht erneut gefördert werden. Ausnahmen

wären nur möglich bei Nachweis eines Verkaufs des 2019/2020 geförderten Lastenrades mit Rückzahlung des

gesamten Fördergeldes an die Stadt.

 Für das Lastenrad darf keine weitere Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden-Württemberg, des

Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt worden sein bzw. beantragt werden

oder bewilligt sein.

 Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheids gekauft wurden, können nicht gefördert werden.

 Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten

Lastenrad. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen.

 Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen.

 Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu

nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der

Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden.

 Ein Wohnortwechsel mit Lastenrad hat keine Auswirkungen auf die Förderung.

6 Antragstellung und Verfahren

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