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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma OrangeBikeConcept GmbH, Durmersheimer Str. 159, 76189 Karlsruhe
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Vertragsabschluss

Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die Verkäuferin ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Angebote der Verkäuferin sind stets freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.

Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

Wir behalten uns vor, im Falle einer Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung uns vom Vertrag zu lösen und werden von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung frei. Wir verpflichten uns in diesem Falle zur unverzüglichen Information des GPs und zur unverzüglichen Rückerstattung einer bereits erbrachten Gegenleistung des GPs. Dies findet nur Anwendung, wenn wir die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten und die Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem GP garantiert haben.

§ 3 Preise / Zahlung

Die angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Endpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die in der Darstellung oder Werbung angegebenen Preise verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen der jeweiligen Neuauflage. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Einweisung, Einstellung, Montage oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Verkäuferin.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder einen Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die Verkäuferin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Falle ist die Verkäuferin außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder durch uns anerkannt oder rechtskräftig sind.

§ 4 Lieferung

Der Verkäufer wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, durch behördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder durch irgendwelche andere Umstände unangemessen erschwert oder unmöglich wird. Werden der Verkäuferin während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die Verkäuferin zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Vorauszahlungen oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit geleistet wird. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen, beim Herstellerwerk geklärt sind.

1. Sofern eine Lieferung durch uns zugesagt wurde, erfolgt diese schnellstmöglich, sofern kein Liefertermin oder eine Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde. Die Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen insbesondere bei Arbeitskämpfen wie z.B. Streik oder Aussperrung, Aufruhr, politische Unruhen, Importhindernissen oder Blockaden. Ferner steht uns in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht zu.

2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Diese gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang sowie Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der GP ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

3. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Setzt der GP uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

5. Kommt der GP in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den GP über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Bei Nichtabnahme durch den GP sind wir berechtigt, 25 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns oder eines niedrigeren Schadens durch den GP bleibt vorbehalten.

7. Wird die bestellte Ware für die Bestellung angefertigt bzw. bestellt, oder werden Sonderumbauten am bestellten Fahrzeug im Kundenauftrag vorgenommen – unter anderem auch Tuning - wird das Recht zum Widerruf der Bestellung gemäß § 312 d IV BGB ausgeschlossen. Aus denselben Gründen kann ein Rückgaberecht nicht eingeräumt werden.

8. Gewährleistungsansprüche bei Mängeln bleiben hiervon unberührt. Ein Mangel ist uns telefonisch bzw. schriftlich anzuzeigen. Eine Rücksendung hat immer frei zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen, bzw. Zusatzkosten, die aus unfreien Rücksendungen entstehen, werden in Rechnung gestellt.

9. Bei Nachnahme werden zusätzlich zu den Versandkosten (unabhängig vom Bestellwert) 12,90 Euro Gebühren berechnet. Die Versandkosten für das Ausland sind je nach Land unterschiedlich und können erfragt werden. Eine Nichtabnahme einer Nachnahmesendung wird mit mindestens 15 Euro in Rechnung gestellt.

10. Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung behalten wir uns vor für Lieferungen innerhalb von Deutschland 10 Euro und im Ausland bis zu 20 Euro Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

11. Bei Nachnahme werden durch unsere Zustellerfirmen 2 Zustellversuche unternommen und eine Benachrichtigung für einen 3. Zustellversuch hinterlassen. Bei Nichtzustellung trägt der Käufer alle Kosten der Nichtzustellung. Wir übernehmen keine Haftung für Zustellung auf Nachnahme.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware).

2. Wir behalten uns ferner das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den GP hierzu oder künftig zustehen vor.

3. Der GP darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sofern ihm die Ware nicht ausdrücklich zum Weiterverkauf übergeben wurde. Eine Weiterveräußerung ist in diesem Fall nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der GP bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

4. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der GP auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der GP.

5. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des GP gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Im Falle des Rücktritts ist der GP - sofern über die Ware nicht berechtigt verfügt wurde - zur Herausgabe verpflichtet.

6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes als solches sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht für diesen Fall gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

7. Eine Umbildung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den GP wird stets für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung des Liefergegenstandes mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung neu entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

8. Im Falle einer untrennbaren Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir ebenfalls das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist die Sache des GPs als Hauptsache anzusehen, so ist der GP verpflichtet, uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache zu übertragen. Der GP verwahrt dabei das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

9. Übersteigen die zu sichernden Forderungen den Wert unserer Sicherheiten um mehr als 10 % so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des GPs insoweit freizugeben.

10. Bestehende Rechte aus Versicherungen werden im Schadensfalle in Höhe der uns zustehenden Forderung direkt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom GP auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Im Falle eines Mangels haben wir die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der GP Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

2. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für Unternehmen wird diese ausgeschlossen.

3. Die dem GP bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Ansprüche des GPs auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der GP offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

5. Bei der Lieferung einzelner Komponenten oder Bauteile bezieht sich die Gewährleistung nur auf deren Mängelfreiheit. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität einzelner Komponenten oder Bauteile mit anderen Teilen des GPs wird - sofern nicht ein anderes schriftlich vereinbart wurde - ausgeschlossen.

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den verbrauchsbedingten Verschleiß und auf kundenspezifische Modifikationen am Kaufgegenstand oder beim Verwenden von Zubehör, welches wir nicht geliefert bzw. genehmigt haben. Eine Gewährleistung erfolgt in diesem Fall nur, sofern der Mangel nachweislich auf uns zurückzuführen ist. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den GP oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind.

7. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde (z.B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder wenn der GP die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. In diesen Fällen besteht nur dann eine Gewährleistung, wenn der aufgetretene Mangel auch unabhängig hiervon aufgetreten wäre.

8. Beim Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen Kennzeichnungen zur eindeutigen Identifizierung vom Produkt durch den GP besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch mehr.

9. Der GP ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich zu dokumentieren und beim Transportunternehmen anzuzeigen. Bei beschädigter Verpackung hat der GP dies von der Lieferperson unterzeichnen zu lassen.

10. Sollte der GP vorsätzlich oder grob fahrlässig Mängel geltend machen, die sich dann als nicht von uns zu vertreten herausstellen, so hat der GP uns den entstandenen Aufwand gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste zu ersetzen.

11. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtgegenstände, die - zulässigerweise - unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert wurden.

12. Der GP ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten und diesen zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen an uns auf seine Kosten zurückzusenden.

13. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

14. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

15. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

16. Auslandskunden: aufgrund der erhöhten Transportkosten sind im Gewährleistungsfalle sämtliche Transportkosten zur Durchführung der Reparaturen immer vom GP zu tragen.

§ 7 Haftungsausschluss

1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.

2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Bei einem GP, der kein Verbraucher ist wird ferner die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.

§ 8 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Änderungen des Vertrages bedürfen stets der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnungen

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist Karlsruhe. Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere unter Kaufleuten wird als Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des GPs zu klagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder sonstiger nationaler oder internationaler Rechte.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben. Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Widerruf

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Es gilt daher nicht für Unternehmer oder für Verträge, die nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Das Widerrufsrecht ist ferner gem. § 312d IV BGB ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die per Auftragsbestätigung aus unserem Warenwirtschaftssystem im direkten Kontakt oder nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, speziell auf Kundenwunsch (Umbauten, Tuning usw.)oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung bei reinen Onlinekäufen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf is t zu richten an:

OrangeBikeConcept GmbH
Geschäftsführer: Steffen Kloiber
Durmersheimer Str. 159
76189 Karlsruhe E-Mail: info@orangebike.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Rücksendekosten übernimmt in jedem Fall der Kunde. Nach § 357 Abs. 6 BGB - RegE trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, und zwar unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Sache. Die Erstattung der Zahlung erfolgt erst nachdem die Ware wieder in unserem Besitz ist.

Finanzierte Geschäfte

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.