Frühlingsfest bei OrangeBike Ka...
von 10-18 Uhr – in der Durmersheimer Str. 159 – 76189 Karlsruhe / Grünwinkel Pünktlich zum Saisonstart präsentieren...
0 Kommentaree-Bike Frühlingsfest am 18. Mär...
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E-Bike Förderung
THG - Emissionszertifikate - ca. 350,- € / Zulassungsjahr!!!
Pro Zulassungsjahr können Sie zwischen 300 bis 400,- € zurückbekommen -im Rahmen der THG Emissionszertifikate. Dies gilt für alle Elektro Fahrzuege über 45 km/h automatisch. Aber auch für Elektro Mopeds / Scooter / Roller + Speed Pedelecs können Sie diese Förderung bekommen:
Auch Fahrzeuge der Klasse L1e/L1e-A, also 45 km/h-Elektroroller, 45 km/h-Elektromotorräder sowie S-Pedelecs können von der neuen Regelung profitieren. "Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie bei einem E-Pkw eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt", so die Information vom Anbieter Elektrovorteil.de. Das heißt, statt dem normalerweise ausreichenden Versicherungskennzeichen, müssen Halter*innen ihre 45-km/h-Zweiräder freiwillig zulassen. Das funktioniert genauso wie beim Auto oder Motorrad. Steuern werden dafür nicht fällig und auch eine HU braucht es weiterhin nicht. Wie alle anderen Elektroroller und E-Motorräder können dann auch die 45 km/h-Zweiräder dieselbe Prämie bekommen, wie ein E-Pkw. Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Thema weiter - mit Informationen und Zulassungsdienst.
E-Bike Lastenradförderung
Die Baden-Württemberg Lastenradförderung: Anrecht auf Förderung haben Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des privaten Rechts, Kommunen für Elektro-Lastenräder und Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder. Übernommen werden in Baden Württemberg 30% der Investitionskosten (sowohl bei Kauf als auch bei Leasing), bzw. bis zu maximal 3.000 € je Lastenrad. Es können mehrere Fahrzeuge pro Kunde gefördert werden.
Die Förderung durch den Bund: Anrecht auf Förderung haben Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Hochschulen, Krankenhäuser, Kommunen für Fahrzeuge mit einer Zuladungskapazität von mind. 150 kg und 1 Kubikmeter Volumen, kann auch aus einer Kombination Lastenfahrrad / Anhänger mit Elektromotor kombiniert werden. Gefördert werden 30% des Kaufpreises, bzw. bis zu maximal 2.000 €.
Karlsruher Lastenradförderung
Der Ansturm war verständlicherweise groß: bis zu 1.900 € Förderung für ein Elektro Lastenrad für Karlsruher Familien!!! Wird aktuell nicht mehr angeboten, soll aber nochmals aktiviert werden.
Alle Infos finden Sie hier: www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/lastenraeder . Gefördert werden zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung. Die Lastenaufbauten können für Waren oder Personen geeignet sein.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Karlsruher Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Hauptwohnsitz in Karlsruhe und mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt
4 Wie hoch ist die Förderung?
Der Kauf eines Lastenrades ohne E-Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 800 € gefördert. Beim Kauf eines E-Lastenrades beträgt der Zuschuss 1.200 €. Familien erhalten gegen Vorlage des Karlsruher Kinderpasses jeweils eine um 200 € erhöhte Förderung. Zusätzlich möglich: Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 500 € !
Fahrschulrabatt
Fahrschulen erhalten beim Kauf z.B. eines Elektro Rollers der Marke Niu oder einer Horwin einen Sondernachlass von 8%. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.