THG-Prämie für 125ccm Elektro Motoorräder – aber auch für 45-km/h-Fahrzeuge möglich
– bis zu ca. 350,- € jährlich –
Alle Elektro-Zweiräder mit Zulassung fallen automatisch in die Klasse der Pkw und kassieren auch die gleiche Prämie – und dies jährlich!
Für die Beantragung brauchen die Halter nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Also automatisch alle E-Zweiräder > 45 km/h! Hier muss im Feld P.3 der Vermerk „Elektro“ eingetragen sein.
Und diese THG-Prämie ist auch für 45-km/h-Fahrzeuge möglich:
Auch Fahrzeuge der Klasse L1e/L1e-A, also 45 km/h-Elektroroller, 45 km/h-Elektromotorräder sowie S-Pedelecs können von der neuen Regelung profitieren. „Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie bei einem E-Pkw eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt“, so die Information vom Anbieter Elektrovorteil.de. Das heißt, statt dem normalerweise ausreichenden Versicherungskennzeichen, müssen Halter*innen ihre 45-km/h-Zweiräder freiwillig zulassen. Das funktioniert genauso wie beim Auto oder Motorrad. Steuern werden dafür nicht fällig und auch eine HU braucht es weiterhin nicht. Wie alle anderen Elektroroller und E-Motorräder können dann auch die 45 km/h-Zweiräder dieselbe Prämie bekommen, wie ein E-Pkw.
Bei 45 km/h: „Freiwillige Zulassung“:
o Personalausweis
o EVB-Nummer
o Betriebserlaubnis, ggf. Gutachten, Kaufvertrag
o Zusatzkosten: Kennzeichen (ca. 15,- €), Haftpflicht (ca. 70,- € anstatt 45,- €), Zulassung (ca. 40,- €),
Zulassungsdienst sofern erwünscht (ca. 45,- €) Empfehlung: Herr Trinks: https://www.autoschilder-karlsruhe.de/ -es wird benötigt:
• das Sepa Mandat
• Vollmacht auf Zulassung
• Kopie vom Personalausweis
Zulassung: gewerblich oder privat
Auszahlung: einmal jährlich
Auszahlungsdauer: solange es bewilligt wird -ein Ende ist aktuell nicht in Sicht – eher Betrag steigend
Beantragung: am einfachsten über Zwischenhändler – z.B. https://www.adac.de/services/e-angebote/thg-bonus/
Anzahl Fahrzeuge: keine Grenzen
Stromart: spielt keine Rolle ob Öko oder nicht
Steuerpflicht: Einnahmen sind steuerpflichtig
– Alle Angaben natürlich ohne Gewähr –